ePA und Ihr Honorar
Alle KVen schicken aktuell Infos an die Praxen ziemlich gleichem Inhalt im Sinne von: … keine Honorarkürzung, wenn eine Bestellung für ePA erfolgt ist. Nachzuweisen ist das durch einen Bestellbeleg für ggfs. einmal eine spätere Nachfrage von der KV. Ihre Bestätigung gegenüber der KV, erfolgt durch das Setzen einer Pseudoziffer bei der KV-Abrechnung. Diese kann von KV zu KV abweichen.
Wie geht das nun bei T2med?
Bei T2med können und brauchen Sie nichts bestellen, denn wir verkaufen kein ePA-Update. Bei uns erhalten ALLE T2med-Anwender das ePA-Update kostenfrei im Rahmen der SW-Pflege für ihr T2med-Programm. Das ist bei anderen Anbietern meist etwas anders – da muss in der Tat etwas bestellt werden und da werden Summen für eine Einmalzahlung und dann noch zusätzliche monatliche SW-Pflege-Kosten alleine für ein ePA-Update aufgerufen.
Übrigens darf das auch gerne weitererzählt werden, dass wir für so etwas generell kein zusätzliches Geld nehmen…
Wie weisen Sie als T2med-Anwenderin oder Anwender gegenüber der KV nach, dass Sie „ePA“ bestellt haben?
Das geht über ein (zwangsweise) notwendiges Konnektorupdate, das sog. PTV4-Update, welches Ihren Konnektor in die Lage versetzt, die zentrale ePA zu befüllen, wenn Sie, bzw. der Patient dies möchte. Dieses Konnektorupdate ist IMMER kostenpflichtig und muss IMMER bei demjenigen bestellt werden, bei dem der Konnektor seinerzeit gekauft wurde. Insofern gibt es auch von dort einen Bestellschein, welcher dann auch als Auftrag bestätigt wird – und Sie haben damit die notwendige Bestätigung!
Wann bekommen Sie das T2med-Update, worin die geforderten ePA-Komponenten enthalten sind?
Wir sind aktuell in der Entwicklung und gehen realistisch davon aus, dass wir dieses nach der Zertifizierung durch die gematik im Laufe des Q3/2021 an alle T2med-Anwenderinnen und Anwender im Rahmen eines normalen Updates ausliefern werden.